Hier sind die Regeln, die seit dem 28. Mai in NRW gelten, zu finden: Neue Regelungen in der Coronaschutzverordnung ab Freitag
Dülmen. Die Leitung der Corona-Hotline glühte am Montagmorgen: Viele Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Gastronomie und der Einzelhandel wendeten sich mit Fragen zu den aktuellen Regelungen an die Stadt. Einige Beispiele: Wenn die Inzidenz jetzt wieder unter 50 ist, öffnet wieder alles ohne Testpflicht? Welche Kontaktbeschränkungen gelten derzeit? Ist Sport im Freien jetzt mit einer unbegrenzten Teilnehmerzahl möglich? Und darf die Pizzeria jetzt auch im Innenbereich Gäste bewirten?
Die Stadt Dülmen verweist vor dem Hintergrund der vielen Fragen auf die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die am 15. Mai in Kraft getreten ist. Zwar liegt die Inzidenz im Kreis Coesfeld derzeit unter 50 – für weitere Lockerungen muss dieser Wert jedoch an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter der Schwelle liegen. Erst dann können abweichende Regelungen am übernächsten Tag in Kraft treten. Im Kreis Coesfeld könnten Lockerungen demnach frühestens am Samstag, 22. Mai gelten, vorausgesetzt die Inzidenz bleibt stabil unter 50.
Bis dahin gelten für den Kreis Coesfeld und die Stadt Dülmen die Regelungen für eine Inzidenz von 50 bis 100:
- Kontaktbeschränkungen: Hausstand + 1 Person eines weiteren Haushalts, oder 5 Personen aus 2 Haushalten (Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit)
- Sport: Kontaktloser Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen möglich. Bei Kontaktsport gelten die oben genannten Kontaktbeschränkungen
- Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet. Für Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, ist ein negativer Test notwendig. Die Terminbuchung entfällt.
- Gastronomie: Betrieb im Außenbereich ist möglich. Ein negativer Test ist für den Besuch notwendig.
- Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, Hotels oder auf Campingplätzen sind mit negativem Test erlaubt.
- Bei negativen Tests ist zu berücksichtigen, dass der Test nicht älter als 48 Stunden sein darf. Auch Kinder ab Schuleintritt benötigen einen negativen Test, um ein Geschäft zu betreten. Befreit sind nur die länger als 14 Tage vollständig Geimpften und die Genesenen, bei der die Genesung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.
„Die neue Corona-Schutzverordnung bringt für viele Kreise in Nordrhein-Westfalen Lockerungen mit sich. Für den Kreis Coesfeld oder die Stadt Münster verkompliziert sie aber in einigen Bereichen die Regeln, zum Beispiel beim Einzelhandel“, sagt Bürgermeister Carsten Hövekamp. Seit Samstag müssen Kunden beim Betreten von Geschäften einen negativen Test vorweisen, das funktionierende System mit Terminbuchungen entfällt dafür. „Ich habe beim Kreis und beim Land dafür geworben, diese Regelung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger als auch des Einzelhandels noch einmal zu prüfen. Immerhin ist der Kreis Coesfeld auch Modellregion“, sagt Hövekamp.
Die vollständigen Regelungen sind im Internet unter www.land.nrw/corona zu finden. Die Corona-Hotline der Stadt Dülmen ist unter der E-Mail-Adresse corona@duelmen.de oder Tel. 02594/12-666 zu erreichen.
Lesen Sie auch: Neues Corona-Testzentrum im einsA – (duelmenplus.de)