Dülmen. Vierstellige Summen haben Bewohner von Altenheimen in der Regel monatlich als Eigenanteil für die Heimunterbringung zu bezahlen. Für diese Zahlungen muss im Zweifel auch Immobilienbesitz herangezogen werden. Welche rechtlich einwandfreien Möglichkeiten es gibt, das eigene Hab und Gut vor der Aufzehrung durch Heimunterbringungskosten zu schützen, auch das erläuterte Heinz-Martin Hesker beim jüngsten Herdfeuerabend des Heimatvereins Merfeld auf dem Ferienhof Schnieder.
Hesker, Notar in Dülmen und Fachanwalt für Erbrecht und für Familienrecht, hat familiäre Wurzeln in Merfeld und folgte daher sehr gerne der Einladung des Heimatvereins.
Die eigene Immobilie schon zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation zu verschenken sei in vielen Fällen ein eleganter Weg. „Das macht man am besten im Alter von 60 bis 65 Jahren“, so Heinz-Martin Hesker. Denn bis zu zehn Jahre nach der Schenkung kann das Verschenkte zurückgefordert werden. „Diese Schenkung kann man mit einem Vertrag verbinden, der unter anderem regelt, dass man als Schenkender Wohnrecht behält und von den Beschenkten bei Bedarf Pflege erhält. Das ist einerseits Absicherung für die Schenkenden und führt andererseits dazu, dass der Wert der Schenkung in der Bemessung durch das Finanzamt sinkt und oft noch in den Grenzen der unbesteuerten Schenkungs-Freibeträge bleibt“, zeigte Heinz-Martin Hesker auf und machte seine Ausführungen durch Schilderung von Beispielen anschaulich. Auch, was beim Verfassen eines Testaments zu beachten ist, machte Hesker deutlich und erhielt für seinen oft launigen Vortrag Applaus und einen Likör.