Dülmen. In den vergangenen Tagen haben sämtliche Kunden der Stadtwerke Dülmen GmbH die Jahresabrechnungen für das Jahr 2022 erhalten. DÜLMENplus sprach vor diesem Hintergrund mit Daniel Lieberandt, Vertriebsleiter und Prokurist der Stadtwerke Dülmen GmbH.
Die Bundesregierung hat im Dezember vergangenen Jahres Regelungen beschlossen, mit denen Verbraucher entlastet werden: Die Dezember-Soforthilfe für Betreiber von Gasheizungen sowie zusätzlich die Gaspreis- und die Strompreisbremse, die für das gesamte Jahr 2023 gelten. Als Endkunden-Lieferant von Erdgas und Strom haben die Stadtwerke diese Entlastungen umzusetzen. Bestimmt eine Herausforderung…
Daniel Lieberandt: Das gesamte Jahr 2022 war von enormen Herausforderungen geprägt. Insbesondere der Umgang mit den dramatisch gestiegenen Börsenpreisen für Strom und Gas hat die gesamte Energiebranche vor noch nie dagewesene Probleme gestellt. Hier konnten wir als Stadtwerke Dülmen GmbH gegenüber dem Wettbewerb unsere kundenorientierte Preispolitik in Form von moderaten Preisanpassungen unter Beweis stellen. Gegen Ende des turbulenten Jahres 2022 galt es dann, die Dezember-Soforthilfe umzusetzen. Das haben wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben getan und in der Jahresabrechnung die Berechnungsgrundlagen erläutert. Konkret wurde die im September 2022 hinterlegte Jahresprognosemenge jedes einzelnen Kunden zugrunde gelegt und durch zwölf geteilt. Dadurch ergab sich die Menge Gas, die der Kunde rechnerisch in einem Monat verbraucht. Diese Menge wurde dann mit dem im Dezember 2022 gültigen Preis multipliziert und zuzüglich des Grundpreisanteils von der Jahresrechnung abgezogen.
Nachdem die Stadtwerke also die Dezember-Soforthilfe auf diese Weise an den Endkunden weitergegeben hat, steht jetzt noch die Umsetzung der Strompreis- und der Erdgasbremse an, die der Bundestag beschlossen hat.
Daniel Lieberandt: Die Preisbremsen müssen zunächst programmiert und in unsere IT- Landschaft integriert werden. Diese Integration ist noch nicht abgeschlossen, wird aktuell jedoch mit Hochdruck vorangetrieben. Deshalb beinhalten die in den Jahresrechnungen ausgewiesenen Abschläge auch noch nicht die auf Basis der Strom- und Gaspreisbremse entstehenden Reduzierungen. Die Abschlagsreduzierungen werden wir im März vornehmen und unsere Kunden darüber informieren. Die obige Grafik stellt die Abschlagsreduzierung gut dar. In der Zwischenzeit bitten wir unsere Kunden, von Abschlagsanpassungen abzusehen.
Vielleicht umreißen Sie einmal kurz, wie die Energiepreisbremsen berechnet werden.
Daniel Lieberandt: Basis für die Berechnung der Entlastungsbeträge sind auch hier die hinterlegten Prognosemengen jedes einzelnen Kunden für seinen individuellen Strom- und Gasverbrauch. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine genaue Vorgabe zur Ermittlung gemacht. Für 80 Prozent der so definierten Energiemengen gilt dann eine Preisdeckelung, die der Gesetzgeber beim Strom auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto und beim Erdgas auf 12 Cent pro Kilowattstunde brutto festgelegt hat. Auf diese Weise ergibt sich für die meisten unserer Durchschnitts-Bestandskunden eine Kostenersparnis. Diese Ersparnis wird in unseren Erläuterungen am Beispiel von Durchschnittsverbräuchen dargestellt.
Gibt es für die Stadtwerke-Kunden aktuell irgendeinen Handlungsbedarf?
Daniel Lieberandt: Nein. Alles wird automatisch berechnet und bei den Abbuchungen entsprechend berücksichtigt. Im Vorfeld werden wir unsere Kunden über die neuen Abschläge informieren. Tiefergehende Informationen zur Soforthilfe und zu den Preisbremsen sind auf unserer Homepage www.stadtwerke-duelmen.de zu finden. Aktuell kann es bei der Beantwortung von Kundenanliegen aufgrund der sehr hohen Frequenz zu Wartezeiten kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis, wir tun unser Bestes. Ein persönlicher oder telefonischer Termin kann schnell und einfach unter www.etermin.net/stwd vereinbart werden. Gleichzeitig arbeiten wir daran, unseren Kunden bald neue und verbesserte Angebote machen zu können. Auch hier kommen wir auf unsere Kunden zu.
2 Kommentare
Gibt es schon ein Update, wann das Infoschreiben zu der Energiepreisbremse kommt?
Ich würde bei dem extremen Anstieg der Abschläge und dem Wunsch, dass die Zahlungen nicht angepasst werden, schon erwarten ein Schreiben zum Amfang des Monats erwarten. Bei anderen Versorgern klappt es doch auch!
Guten Tag HH,
angesichts Ihres Kommentars haben wir die Stadtwerke Dülmen heute nach dem Stand der Dinge befragt und folgende Erläuterung erhalten:
„Der Gesetzgeber spricht im Zusammenhang mit den Abschlagsreduzierungen immer von einer Umsetzung im Zusammenhang mit den Abbuchungen der für März einzuziehenden Abschläge. Hier kann es aus Kundensicht durchaus zu Verwirrung kommen. Wichtig zu wissen ist, dass die Stadtwerke Dülmen ihre Abschläge für März erst zum 01.04.23 einziehen. Somit handelte es sich bei den Abbuchungen zum 01.03.23 um die Abschlagszahlung für Februar 2023.
Wie auch im Interview angekündigt, arbeiten wir aktuell gemeinsam mit unserem IT-Dienstleister mit Hochdruck an der Umsetzung. Wir sind zuversichtlich, dass wir noch im März ein Informationsschreiben über die individuelle Abschlagsanpassung an unsere Kunden versenden. Seitens der Stadtwerke Dülmen werden wir die gesetzlichen Reduzierungen 1:1 an unsere Kunden weiterreichen.“