Dülmen. Sie fallen auf, so viel ist sicher: Die neuen Schilder an der Borkener Straße dürften den ein oder anderen neugierigen Blick bereits hervorgerufen haben. Wer genauer hinschaut, kann „Geisterradler gefährden!“ lesen. Die Schilder richten sich nicht an Autofahrer, sondern an „Schreckgespenster“ auf zwei Rädern: Wer mit seinem Fahrrad auf dem Bürgersteig in falscher Richtung unterwegs ist, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Da dies zuletzt häufiger vorgekommen ist, haben die Stadt, der Kreis Coesfeld und die Polizei die Hinweisschilder aufgestellt. Es ist nicht die einzige Neuerung an der Borkener Straße: Seit dieser Woche gilt zwischen Stollbergstraße und Brokweg für Autofahrer eine Tempo30-Geschwindigkeitsbegrenzung.
„Entscheidend ist, dass die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dazu darf man auch mal kreative Wege gehen, was wir mit der neuen Beschilderung gemacht haben“, sagt Rolf Werenbeck-Ueding, Leiter der Dülmener Polizeiwache. Die Geisterfahrer-Schilder feiern in Dülmen Premiere – zumindest was das Kreisgebiet angeht. „Weitere sollen in Kürze auch in Coesfeld und Lüdinghausen aufgestellt werden“, erläutert Sonja Frieling vom Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld.
Bereits seit Ende des vergangenen Jahres gilt für Radfahrer eine veränderte Wegführung auf der Borkener Straße. Zuvor war es zu mehreren Unfällen zwischen Radfahrern, die auf dem damals noch kombinierten Geh- und Radweg unterwegs waren, und aus den Stichstraßen und Einfahrten heraussetzenden Autos gekommen. Nach einem Ortstermin hatte die Stadt mit Vertretern der Polizei entschieden, dass die Streckenführung über die Straße die sichere Alternative für Radfahrer darstellt. Nur in Richtung Merfeld besteht weiterhin die Möglichkeit, als Alternative auch den Gehweg zu nutzen. „Seit dieser Neuregelung hat es erfreulicher Weise keine weiteren Unfälle gegeben“, erläutert Nils Zellhorn, Abteilungsleiter Verkehrssicherung und ÖPNV der Stadt Dülmen.
Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer weiter zu erhöhen, gilt ab sofort zudem Tempo 30 für Autofahrer. Hinzu kommt der Geisterradler-Hinweis: Diese neuen Schilder sollten übrigens nicht auf die leichte Schulter genommen werden: Wer einen kombinierten Rad- und Fußgängerweg in falsche Richtung befährt, kann mit einem Bußgeld von 15 Euro bedacht werden. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen sogar bis zu 40 Euro.