Einsatz der 3G Regel ab Inzidenz von 35
Kreis Coesfeld. Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bringt auch eine neue Systematik mit sich: Die vier Inzidenzstufen aus den vorherigen Fassungen entfallen. Grundsätzlich gilt für das in Kraft treten strengerer Maßnahmen der Inzidenzwert von 35. Daran angeknüpft wird die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet). Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag, 20. August 2021, einheitlich in ganz NRW – also auch für den Kreis Coesfeld.
Die AHA+L-Regeln gelten weiterhin als Empfehlung, die Maskenpflicht hingegen bleibt an infektionskritischen Orten verpflichtend bestehen. Dazu gehören der öffentliche Personennahverkehr, der Handel, Innenräume mit Publikumsverkehr, Warteschlangen und Verkaufsstände sowie Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz). Alle nicht oder nicht vollständig geimpften oder genesenen Personen müssen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, in folgenden Bereichen vorlegen:
- Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
- Sport in Innenräumen
- Innengastronomie
- körpernahe Dienstleistungen
- Beherbergung
- Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)
Außerdem gilt die Regel auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privater Feiern mit Tanz. Hier muss von nicht oder nicht vollständig Geimpften und Genesenen sogar ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend.
Das Infektionsgeschehen wird weiterhin täglich vom NRW-Gesundheitsministerium unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Parameter bewertet: Neben der Zahl der Neuinfektionen werden die Krankenhausaufnahmen, der Anteil der intensivpflichtigen Covid-19-Fälle an der Gesamtzahl der Intensivbetten, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten, die Entwicklung des R-Wertes sowie der Grad der Immunisierung der Bevölkerung berücksichtigt. Die Regeln der Corona-Schutzverordnung werden anhand dieser Kriterien mindestens alle vier Wochen überprüft.
Alle Informationen unter: www.mags.nrw