Dülmen. Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen auch im Kreis Coesfeld setzt die Stadt Dülmen ab sofort für den Rest des Jahres bei städtischen Indoor-Veranstaltungen auf die „2G plus“-Regel. Demnach dürfen Personen ab 16 Jahren nur teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind und darüber hinaus auch einen negativen-Testnachweis vorlegen können, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Um insbesondere die Jüngsten zu schützen, die sich derzeit nicht impfen lassen können, ist auch für alle Kinder ab drei Jahren bei Indoor-Veranstaltungen ein aktueller Test erforderlich (die regelmäßigen Schultests reichen nicht aus!). Der Test kann bei Bedarf auch am Einlass zur Veranstaltung durchgeführt werden, entsprechende (Lolli-)Tests werden dort bereitstehen. Diese Regelung gilt erstmals beim Fidolino-Kinderkonzert des Kulturbüros am kommenden Sonntag in der Alten Sparkasse. „Wir haben uns auf diese Regelungen verständigt, um unter unseren Gästen unter den aktuellen Gegebenheiten die größtmögliche Sicherheit zu bieten – die einzige Alternative wäre ansonsten eine komplette Absage der Veranstaltungen gewesen“, erläutert Silke Althoff vom städtischen Kulturbüro. Auch der Betreiber der Rodelhütte auf dem Dülmener Winter führt in Abstimmung mit Dülmen Marketing ab sofort freitags und samstags die „2G plus“-Regel ein.
Bei der Nikolausfeier des Kulturbüros, die am 5. Dezember auf dem Schulhof der Hermann-Leeser-Schule – also draußen – stattfinden wird, gilt für Menschen ab 16 Jahren die Regelung „2G mit Maskenpflicht“. Kinder müssen hier keinen Nachweis vorlegen.
Neujahrsempfang 2022 findet nicht statt
Darüber hinaus hat sich die Stadt Dülmen dazu entschieden, nach der Absage in diesem Jahr auch im Jahr 2022 auf die Durchführung des traditionellen Neujahrsempfangs verzichten. „Der Neujahrempfang wird erfahrungsgemäß vom mehreren Hundert Gästen besucht und ist auf einen Austausch in lockerer Atmosphäre ohne feste Plätze ausgerichtet“, erklärt Volker Dieminger, Fachbereichsleiter Zentrale Dienste der Stadt Dülmen. „Unter den erforderlichen Hygienebedingungen würde der Charakter der Veranstaltung gänzlich verloren gehen. Da die Vorbereitungen nun beginnen müssten, haben wir uns nach reiflicher Überlegung schon jetzt für eine Absage entschieden.“
Noch einmal zur Erinnerung:
Diese Regeln gelten in städtischen Gebäuden und Einrichtungen:
Stadtbücherei / Übergangsbücherei in der Overbergpassage
Für alle Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren ist der Zugang nur noch nach der 2G-Regel möglich. Beim Einlass an der Verbuchungstheke werden Impfzertifikat (digital oder Impfausweis) oder ein Zertifikat über die Genesung und Personendaten anhand des Personalausweises geprüft. Die Ausleihe und Rückgabe vorbestellter Medien und ein kurzes Stöbern in den vorhandenen Medien ist dann möglich. Nicht getestete oder genesene Personen können ihre Medien zurückgeben. Eine Ausleihe ohne vorherige Reservierung ist nicht erlaubt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Bücherei auch ohne Impfnachweis betreten.
Städtische Musikschule
Es gilt die 2G-Regel für Personen ab 16 Jahren. Dies gilt für alle Angebote.
VHS
Für Kurse zur beruflichen Bildung und zur Integration, wie zum Beispiel Deutschkurse, gilt die 3G-Regel. Alle anderen VHS-Kurse sind nur für Geimpfte oder Genesene (2G) zugänglich.
Städtische Gebäude und politische Gremien
Die weiteren städtischen Gebäude, wie zum Beispiel das Rathaus, sind nach wie vor frei zugänglich. Es gilt aber weiterhin die Maskenpflicht. Für Besuche, beispielsweise im Bürgerbüro, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Telefonnummern und Ansprechpartner sind im Serviceportal der Stadt Dülmen zu finden. Für Sitzungen politischer Gremien gilt weiterhin die 3G-Regel.