Dülmen. Aus Anlass des internationalen Tages des Gedenkens an die Opfer des Holocaust findet am Donnerstag, 27. Januar, ab 19 Uhr ein Konzert im Forum Bendix statt. Die Musiker Jonas Höltig und Tassilo Rinecker stellen „Lieder von Verfolgten“ vor. Die von Juden, Sinti und Roma, Jugendbewegungen, politisch Verfolgten, Zeugen Jehovas komponierten Stücke entstanden teilweise im Konzentrationslager.
Der Abend wird mitgestaltet von Schülerinnen und Schülern des Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasiums Dülmen. Sie lesen aus den aufgezeichneten Erinnerungen von Opfern des Holocaust. Veranstalterinnen sind das Kulturbüro der Stadt Dülmen und die Volkshochschule Dülmen – Haltern am See – Havixbeck, unterstützt durch das Stadtarchiv Dülmen.
Musiker erzählen traurige und hoffnungsvolle Geschichten
Das musikalische Programm legt den Fokus auf die Bedeutung, welche die Musik für die Verfolgten hatte. Zu Gehör gebracht werden bekannte Lieder wie „Von guten Mächten wunderbar geborgen“, „Wir sind die Moorsoldaten“ und „Zog nit keyn mol“, aber auch fast vergessene Stücke wie „Na ja“. Die beiden Musiker Jonas Höltig und Tassilo Rinecker erzählen die packenden, traurigen und hoffnungsvollen Geschichten der Lieder und ihrer Komponisten und schaffen die Möglichkeit zu einer bewegenden Auseinandersetzung. Die beiden Künstler haben sich während ihres Studiums in Münster kennengelernt. Sie möchten mit ihrem Programm der Opfer des Nationalsozialismus gedenken und ein Zeichen für eine positive Erinnerungskultur setzen.
Video zu Erinnerungsorten jüdischen Lebens in Dülmen
Esther Joy Dohmen, Leiterin der VHS, freut sich, dass die Veranstaltung in Präsenz stattfinden kann. Darüber hinaus gibt es auch ein digitales Angebot: Auf der YouTube-Seite der VHS Dülmen – Haltern am See – Havixbeck ist ab sofort ein neues Video zu sehen, das auf Erinnerungsorte jüdischen Lebens in Dülmen verweist. Zu diesem Thema gibt es außerdem einen Actionbound-Parcours, der zur Spurensuche einlädt.
Die Veranstaltung im Forum Bendix ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Es gilt die „2G plus“- Regel. Teilnehmende müssen immunisiert, also geimpft oder genesen, sein und zusätzlich ein aktuelles negatives Covid 19 Schnelltest-Ergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist.