Dülmen (as). Seit dem heutigen Mittwoch, 8. Dezember, müssen laut neuer Corona-Schutz-Verordnung alle Kunden bei Betreten eines Geschäftes nachweisen, dass sie geimpft oder gesundet sind, also einen 2G-Nachweis erbringen. Reichten bisher stichprobenartige Prüfungen, wird die Abfrage nun zur Pflicht.
Damit Kund*innen in Dülmen nun nicht aber in jeden Geschäft einen Nachweis erbringen müssen und um zugleich den Einzelhändlern Zeit zu sparen, bieten Dülmener Unternehmen nun einen Armbändchen-Nachweis an. Die Idee ist unter anderem durch die Viktor GmbH entstanden, wie Dr. Hugo Schulze Hobbeling berichtet: „Wir stehen mit dieser Idee in enger Abstimmung mit der Stadt Dülmen, die diesen Schritt ebenfalls unterstützen.“ Hat ein Kunde in einem Geschäft seine Impfung oder seinen Status als Genesener vorgezeigt, erhält dieser das tagesaktuelle Bändchen und kann dann im nächsten Laden durch schnelles Zeigen seines Armgelenks eintreten.
Dülmener Unternehmen, die sich an der Aktion beteiligen, machen dies meist durch ein Schild im Eingangsbereich deutlich.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs also Supermärkte, Direktvermarkter, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Großhandel sowie Geschäfte mit Mischsortiment (wenn der Anteil von Waren aus den vorstehend genannten Bereichen überwiegen).
Ab heute „2G“ im Handel
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