Kreis Coesfeld. Ab heute (11.06.2021) sind laut Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) auch im Kreis Coesfeld weitere Lockerungen möglich: Für das Land NRW gilt dann die Inzidenzstufe 1. Die Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO) knüpft verschiedene Öffnungsschritte nicht nur an die Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der kreisfreien Stadt, sondern auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Die allgemeinen Regeln der Inzidenzstufe 1 gelten für das Kreisgebiet bereits seit dem 28.05.2021.
Der Besuch eines Lokals ist nun innen wie außen ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Mindestabstände, Platzzuweisungen und die Regelungen zur einfachen Rückverfolgbarkeit gelten aber weiterhin. Für Mitarbeitende mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht. Treffen im öffentlichen Raum sind laut CoronaSchVO nur mit negativem Test und unter Beachtung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen zulässig. Für sportliche Aktivitäten, Präsenzunterricht sowie Prüfungen hingegen entfällt die Testpflicht. Auch die Personenbegrenzung entfällt für kontaktfreien Sport oder den Besuch von Kultureinrichtungen. Kontaktsport ist außen und innen mit bis zu 100 Personen möglich.
Auch das Reisen wird künftig wieder einfacher: So entfällt seit heute die PCR-Pflicht für Reisen in die Niederlande. Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes gilt für das Corona-Risikogebiet aber weiterhin. Bei länger als 24 Stunden andauernden Aufenthalten im Nachbarland besteht bei der Rückreise nach Deutschland die Nachweispflicht eines negativen PCR- oder Schnelltests – spätestens 48 Stunden nach der Einreise, auch für Genesene und Geimpfte.
Eine Impfung gegen das Coronavirus nachzuweisen, soll zukünftig auch digital möglich werden: Das elektronische COVID19-Impfzertifikat soll dann über einen QR-Code in der geplanten CovPass-App oder über die Corona-Warn-App einfach auf dem Smartphone vorgezeigt und gescannt werden können. Derzeit befindet sich das Verfahren noch in der technischen Entwicklung und Erprobung. Daher können Arztpraxen oder Impfzentren noch keine elektronischen Impfzertifikate ausstellen. Der analoge Impfausweis wird natürlich auch nach Einführung der digitalen Variante weiterhin als Nachweis gültig sein.