Dülmen. In der kommenden Woche beginnt die Sperrmüllabfuhr: Los geht es am Dienstag, 9. August, mit dem Bezirk 1. Damit der Abfall besser verwertet werden kann, sind einige Regelungen zu beachten: Altholz muss vorsortiert und vom Sperrmüll getrennt an der Straße bereitgestellt werden. Hierzu gehören beispielsweise Hausmöbel wie Schränke, Regale, Kommoden, Tische, Stühle, Bettgestelle, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen sowie Küchenarbeitsplatten.
Es kann vorkommen, dass zunächst nur eine Abfallfraktion abgeholt wird und ein weiteres Fahrzeug später die andere abfährt. Generell sollten die zu entsorgenden Gegenstände geordnet abgestellt und nicht aufgetürmt werden, sodass diese leichter eingeladen werden können und keine Verletzungsgefahr entsteht. Als Sperrmüll können Matratzen, Teppiche, Gartenmöbel (Kunststoff), Sonnenschirme, Werkzeugbänke und Werkzugschränke, Kinderwagen, leere Koffer oder Couchgarnituren entsorgt werden.
Die Termine im Überblick:
- 08. Bezirk 1
- 08. Bezirk 2
- 08. Bezirk 4
- 08. Bezirk 3
- 08. Bezirk 5
- 08. Bezirk 6
- 08. Bezirk 7
- 09. Bezirk 8
- 09. Bezirk 9
- 09. Bezirk 10
- 09. Bezirk 12
- 09. Bezirk 11
- 09. Bezirk 13
- 09. Bezirk 14
- 09. Bezirk 15
- 09. Bezirk 16
- 10. Bezirk 17
Eine Übersicht, welche Straße zu welchem Bezirk gehört, findet sich im Abfuhrkalender. Dieser ist über das Serviceportal der Stadt (serviceportal.duelmen.de) abrufbar.
Ist der Sperrmüll im Laufe des Folgetags noch nicht abgefahren, sollten sich Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Dülmen melden. Ansprechpartnerin ist Frau Ellertmann, Tel. 02594/12-782, t.ellertmann@duelmen.de
Insbesondere in den Außenbereichen bzw. auf abgelegenen Höfen kann es zudem vorkommen, dass abgelegter Sperrmüll vom Entsorger übersehen wird. Deshalb können Bürgerinnen und Bürger auch vorab mit der Stadt Kontakt aufnehmen und ihren Sperrmüll vorsorglich für den entsprechenden Termin anmelden. Hierfür sollte eine Mail mit der genauen Adresse an t.ellertmann@duelmen.de geschrieben werden.
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder auch Abfall an den Straßenrand gestellt, der nicht zum Sperrmüll gehört und dementsprechend auch nicht abgefahren wird.
Nicht zum Sperrmüll gehören folgende Abfallarten:
- Fenster und Außentüren, Türzargen
- Dachsparren, Lattenzäune, Jägerzäune, Leitungsmasten
- Konstruktionshölzer für tragende Teile
- mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
- Laminatböden
- Isoliermaterial
- Eisenbahnschwellen
- Baumstämme
- Autoreifen
- Elektrogeräte
- Farben / Lacke
- Altkleider
- Kartonagen aus Papier
- Styropor
- Alles, was größentechnisch in die Restmülltonne passt (z.B. Kinderspielzeug, Rucksäcke, Reisetaschen)