Dülmen. Gute Nachrichten aus Münster: Die Bezirksregierung hat den „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ der Stadt Dülmen genehmigt. Der Plan ist damit rechtskräftig. Er legt fest, an welchen Stellen in Dülmen künftig Windenergie-Anlagen errichtet werden dürfen. Damit Windräder nicht über das gesamte Stadtgebiet verteilt werden, sind sogenannte „Konzentrationszonen“ dargestellt.
Die Stadt hatte für die Erarbeitung des Plans eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt. Im Juni 2022 stellte sie erste Ideen auf einem Windkraft-Infoabend vor. Die Veranstaltung wurde live über den städtischen youtube-Kanal übertragen. Über den Chat sowie per Mail konnten Zuschauerinnen und Zuschauer Fragen stellen und Anregungen geben. Die anschließend erarbeiteten Planentwürfe lagen dann im laufenden Jahr zweimal öffentlich aus: im Januar /Februar sowie im Juli. Die Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster war nach der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung jetzt der letzte Schritt im Planverfahren.
Auf Grundlage des Teilflächennutzungsplans Windenergie besitzt die jetzt Steuerungsmöglichkeiten für den Ausbau der Windenergie. Die Prüfung und Genehmigung von Anlagen erfolgt jedoch durch den Kreis Coesfeld. Erste Investoren und Vorhabenträger hatten bereits am 19. Oktober in einer öffentlichen Veranstaltung vorgestellt, an welchen Stellen sie Windkraftanlagen errichten möchten.