Dülmen. Wer sich für den Dülmen-Gutschein entscheidet kann sich in einer Sache sicher sein: Das Geld bleibt in Dülmen und unterstützt damit den heimischen Handel. Und mit jeder neuen Akzeptanzstelle wachsen auch die Möglichkeiten, Waren oder Dienstleistungen mit dem blau-gelben Kärtchen zu bezahlen. Mittlerweile ist das Angebot auf knapp 100 teilnehmende Unternehmen angewachsen – von A, wie Autowäsche, bis Z wie Zweithaar kann damit eine riesige Bandbreite bezahlt werden. Eine Übersicht über alle teilnehmenden Unternehmen, bei denen der Gutschein eingelöst werden kann, gibt‘s unter www.duelmen-gutschein.de. Dort können auch online Gutscheine gekauft werden, die dann beispielsweise ausgedruckt werden können oder rein digital über das Mobiltelefon genutzt werden können.
Gerade, weil das heimische Gutscheinsystem mittlerweile so viele Möglichkeiten eröffnet, geben Tim Weyer und die Mitarbeiter von Dülmen Marketing gerade Vollgas, um den Gutschein auch bei Arbeitgebern noch beliebter zu machen und diesen als Sachbezug zu einem vielseitigen – und steuerfreien Geschenk für Mitarbeiter zu machen. „Sei es zu einem Firmenjubiläum oder einfach so, um gute Arbeit zu honorieren – als kleine Aufmerksamkeit für das eigene Team ist der Dülmen-Gutschein hervorragend geeignet“, so Tim Weyer, Geschäftsführer von Dülmen Marketing. „Der Vorteil ist, dass der Arbeitnehmer so eine riesige Möglichkeit erhält, selbst zu entscheiden, wie er seinen Bonus nutzt.“
Größter Vorteil des Verschenkens der Gutscheine ist der „Sachbezug“: Als Sachbezug bezeichnet man Leistungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die diesem einen geldwerten Vorteil bieten, jedoch nicht in der Überweisung von Lohn bestehen. In einfachen Worten heißt das: Wird der Wert von 50 Euro im Monat nicht überschritten, zahlt der Chef keine Steuern für die Geschenke. Zu den möglichen 50 Euro pro Monat (pro Mitarbeiter) kommen potenzielle anlassbezogene Zuwendungen in Höhe von drei mal 60 Euro im Jahr (Die Sachzuwendungsgrenze liegt bei 50 Euro brutto im Monat, darüber hinaus können Arbeitgeber bis zu drei mal 60 Euro pro Jahr zusätzlich anlassbezogene Zuwendungen an ihre Mitarbeiter verschenken. Insgesamt können Arbeitgeber so bis zu 780 Euro steuerfrei in Form von Dülmen-Gutscheinen an ihre Mitarbeiter überreichen.).
„Wer sich noch nicht mit der Thematik auseinandergesetzt hat, kann sich davon schon abschrecken lassen“, so Tim Weyer. „Ich bin aber gerne jederzeit bereit, interessierten Arbeitgebern beratend zur Seite zu stehen oder direkt die Gutscheine vorzubereiten. Wer möchte, kann mich telefonisch unter (02594) 12122 oder per E-Mail an t.weyer@duelmen.de erreichen.“
Alle weiteren Informationen zum Dülmen-Gutschein, etwa, welche Möglichkeiten zur Individualisierung der Gutscheine bestehen, ist ebenfalls auf der Gutschein-Website www.duelmen-gutschein.de zu finden.
Dülmen-Gutschein kann als Sachbezug steuerfrei als Bonus genutzt werden
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