Dülmen. Die Hülstener Straße wird zur Einbahnstraße: Ab der kommenden Woche dürfen Autofahrerinnen und Autofahrer den Abschnitt zwischen Halterner Straße und Gausepatt nur noch in eine Richtung befahren – und zwar in Richtung Südumgehung. Zudem gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Stadt hat diese Änderungen kurzfristig angeordnet, da massive Schäden an Fahrbahn und Bankette festgestellt worden sind. Diese sind auf Frost und den vermehrten Schwerlastverkehr zurückzuführen.
Die entsprechende Beschilderung wird voraussichtlich am Dienstag, 24. Januar, vor Ort eingerichtet. Autofahrer, die von der Südumgehung auf die Halterner Straße fahren möchten, werden dann über den Mühlen- und dann den Koppelweg umgeleitet. Für Anlieger bleibt die kurze Strecke bis zum Gausepatt aber frei.
Der Abschnitt der Hülstener Straße steht seit einigen Jahren im Fokus: Das 400 Meter lange Stück ist der letzte ausstehende Bauabschnitt der Südumgehung. Diese ist zu einem großen Teil fertiggestellt und führt von der Lüdinghauser Straße bis zum Gausepatt. Das fehlende Reststück zur Haltener Straße konnte bislang nicht gebaut werden, da der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Klage gegen die dafür notwendige Fällung von Bäumen eingereicht hat. Nach einer Wartezeit von mehreren Jahren ist für den 22. Februar 2023 ein Termin für die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Münster angesetzt.