Coesfeld. Die Stadt Coesfeld hat jetzt fristgerecht zum 30. April einen Antrag bei der Bezirksregierung Münster gestellt, um Fördergelder aus dem „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW 2021“ zu erhalten. Konkret handelt es sich um den Fördergegenstand „Verfügungsfonds Anmietung“. Mit dieser Maßnahme eröffnet sich für die Stadt Coesfeld in Zusammenarbeit mit den Immobilien-Eigentümer:innen die Möglichkeit, z.B. für Gründer:innen im Bereich Einzelhandel oder Gastronomie, Kulturschaffende oder Institutionen zeitnah neue Nutzungen in leerstehende Ladenlokale zu etablieren und damit die Belebung der Innenstadt zu steigern.
Ziel ist, im Rahmen des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW den besonderen Fokus auf erkennbare Leerstands-Tendenzen, auch beschleunigt durch die Corona-Pandemie, zu legen. Daher hat das Dortmunder Planungsbüro Stadt + Handel nach Ratsbeschluss vom vergangenen Jahr mit einer qualitativen Erfassung der leerstehenden Ladenlokale sowie einer quantitativen Erhebung der Nutzungen in der Innenstadt die Grundlage für eine Antragstellung des Fördergegenstands „Verfügungsfonds Anmietung“ aus dem Sofortprogramm geschaffen.
Im März hatte Stadt + Handel bereits seine Arbeit in Coesfeld aufgenommen und beschäftigt sich aktuell mit dem Fördergegenstand „Anstoß eines Zentrenmanagements“, in dessen Rahmen ein Zentrenmanagement für die Coesfelder Innenstadt etabliert werden soll.
Im Laufe des Jahres wird die Analyse der Innenstadt vertieft. Dabei werden auch die breite Öffentlichkeit und die verschiedenen Innenstadtakteure beteiligt.
Weitere Informationen zum Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW finden sich hier: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/zukunft-innenstadt-nordrhein-westfalen.
Verfügungsfonds Anmietung soll neue Nutzungen in der Innenstadt unterstützen
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